Wohnung

Wohnsitzanmeldung in Deutschland

Die Wohnsitzanmeldung in Deutschland

Für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland empfiehlt es sich, sich offiziell bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, in der man eine dauerhafte Unterkunft gefunden hat.

Dennoch: Es besteht für EU-Bürger grundsätzlich keine Pflicht, einen Wohnsitz in Deutschland zu begründen, wenn sie nur für wenige Monate in Deutschland arbeiten werden oder aber regelmäßig für längere Zeit in Ihr Heimatland reisen. Erst, wenn Sie sich länger als drei Monate am Stück am gleichen Ort in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich unbedingt in Deutschland anmelden.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet §27 (2) des Bundesmeldegesetzes: „Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht [zur Anmeldung] nach Ablauf von drei Monaten.“

Das trifft auch zu, wenn Sie länger als drei Monate in der gleichen Beherbergungsstätte untergekommen sind, geregelt in §29 des BMG.

Sollten Sie aber (z.B. bei Montagetätigkeit) stets an verschiedenen Orten in Deutschland mit ständig wechselnden Unterkünften oder als Fernfahrer tätig werden, empfiehlt es sich auch aus praktischen Gründen, keinen Wohnsitz anzumelden, da man sich an immer wechselnden Adressen aufhält und somit keine ladungsfähige Adresse vorweisen kann. In diesem Falle sind Sie nicht meldepflichtig und geben überall Ihre Adresse im Heimatland an. Allerdings müssen Sie dann sicherstellen, dass an Ihrer Heimatadresse die eingehende Post auch regelmäßig bearbeitet wird.

Nichtsdestotrotz vereinfacht die Anmeldung zahlreiche Vorgänge. Wenn Sie sich bei der für Sie zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden, wird Ihnen die Steueridentifikationsnummer automatisch zugesendet. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie die Steueridentifikationsnummer manuell beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Da der Postversand ins Ausland häufiger schief geht, sollte hierbei umbedingt der künftige Arbeitgeber als Empfangsberechtigter eingetragen werden, sonst kann es sein, dass Sie sehr lange auf diese wichtige Nummer warten.

Eine deutsche Krankenversicherung benötigen Sie sowieso in jedem Fall. Einige Krankenkassen tun sich ebenfalls schwer mit ausländigen Wohnadressen.

Außerdem können Sie nur mit einer deutschen Meldeadresse ein deutsches Bankkonto eröffnen. Das erweist sich als hilfreich für den künftigen Arbeitgeber, der somit auf eine Auslandsüberweisung verzichten kann, die womöglich aufwendiger oder kostenpflichtig ist. Sie selbst beugen damit möglichen Verlusten aus Währungsschwankungen vor, wenn Ihr Heimatland nicht den Euro hat.

Wie funktioniert die Wohnsitzanmeldung?

Für die Wohnsitzanmeldung benötigen Sie zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese erhalten Sie vom Vermieter Ihrer Unterkunft. Ihr Vermieter ist gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, wird also Ihrer Aufforderung zur Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung in der Regel zügig nachkommen. Auf der Wohnungsgeberbestätigung müssen folgende Daten ersichtlich sein:

  • Tag des Einzugs
  • Anschrift des Vermieters
  • Anschrift der Wohnung
  • Ihr Name (ggf. mit Geburtsdatum)
  • Unterschrift des Vermieters

Sie können Ihrem Vermieter diese Vorlage vorausgefüllt zukommen lassen.

Sobald Sie die Wohnungsgeberbestätigung haben, vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der sich Ihre Unterkunft befindet. Nutzen Sie hierfür am Besten die Möglichkeit der Online-Terminvergabe. Manche Gemeinden erlauben ein Vorsprechen ohne Termin, dies ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, weshalb ein konkreter Termin immer einem „Erscheinen auf gut Glück“ vorzuziehen ist.

Bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung legen Sie nun Ihre Wohnungsgeberbestätigung und Ihren Personalausweis bzw. Ihren Reisepass vor.

Außerdem müssen Sie dem Bearbeiter mitteilen, ob Sie sich zum ersten mal in Deutschland anmelden, oder ob Sie bereits zuvor in Deutschland angemeldet waren. Gegebenenfalls wird für statistische Zwecke noch Ihre Religionszugehörigkeit abgefragt.

Dann erhalten Sie die Meldebestätigung, die Sie am besten mehrfach kopieren und sehr sorgfältig aufbewahren!

Achten Sie im Anschluss an die Anmeldung unbedingt darauf, dass Ihr Name am Briefkasten angebracht ist. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Vor- und Nachteile der Wohnsitzanmeldung in Deutschland, wenn keine Meldepflicht besteht

Vorteile

  • Die Eröffnung eines deutschen Bankkontos ist möglich
  • zufriedene Krankenkasse
  • zufriedene Ärzte
  • zufriedener Arbeitgeber
  • automatische Zusendung der Steueridentifikationsnummer
  • automatisch wird die unbeschränkte Steuerpflicht angenommen
    (nur von Vorteil bei einer Vollzeitbeschäftigung in Deutschland)

Nachteile

  • Sie müssen wahrscheinlich einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 55,08€ pro Quartal bezahlen.
  • Spätenstens nach einem Jahr müssen Sie Ihr Auto in Deutschland zulassen und die deutsche Kraftfahrzeugsteuer bezahlen.

Auch wenn also die Zahlung des lästigen Rundfunkbeitrags und später die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer drohen, überwiegen in Summe doch die Vorteile der Wohnsitzanmeldung.

 

 

In Deutschland arbeiten - Erforderliche Dokumente für EU-Bürger

In Deutschland arbeiten – Erforderliche Dokumente für EU-Bürger

In Deutschland arbeiten – Erforderliche Dokumente für EU-Bürger:innen

Wenn Sie aus einem EU-Staat, bzw. einem EWR-Staat stammen, benötigen Sie in Deutschland keine Arbeitserlaubnis, das heißt Sie dürfen ohne Einschränkungen eine Beschäftigung aufnehmen.

Es ist also KEIN Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bzw. auf Arbeitserlaubnis bei dem für Sie zuständigen Landratsamt bzw. Regierungspräsidium erforderlich.
Sie benötigen KEIN Visum für die Einreise und können sich unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

Bei Ihrem künftigen, deutschen Arbeitgeber legen Sie deshalb einfach nur Ihren Reisepass oder Ihren Personalausweis aus Ihrem Heimatland vor.

Aber Achtung: Wenn Sie nur einen Aufenthaltstitel in einem EU-Staat besitzen, gelten möglicherweise andere Regelungen. Prüfen Sie hierzu unseren Blogartikel „Arbeiten für Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltstitel in einem EU-Land.“

Weiterhin wird der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung umgehend eine Mitgliedsbescheinigung einer deutschen Krankenkasse, sowie Ihre Steueridentifikationsnummer anfordern.

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz anmelden.

Die deutsche Krankenkasse müssen Sie selbstständig beantragen. Dabei haben Sie freie Auswahl. Recherchieren Sie im Internet, welche Krankenkasse die besten Leistungen bietet. Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus.

Achten Sie auf die Bearbeitungsdauer. Es sollten noch mindestens drei Wochen Zeit sein, bevor der Arbeitsvertrag beginnt, damit zu Beginn Ihres Vertrags alle wichtigen Dokumente bereits vorliegen. Das ist sehr wichtig, da einige Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet sind, Sie bereits am ersten Tag der Beschäftigungsaufnahme bei der Sozialversicherung anzumelden. Die Sofortmeldepflicht betrifft zum Beispiel das Baugewerbe.

Erledigen Sie die Schritte in folgender Reihenfolge:

  1. Bitten Sie den künftigen Arbeitgeber um ein schriftliches Arbeitsplatzangebot mit Vertragsbeginn in zwei bis drei Wochen.
    –> Erfahren Sie hier, worauf Sie in Ihrem Arbeitsvertrag achten müssen.
  2. Begründen Sie einen Wohnsitz in Deutschland, indem Sie sich in der Gemeinde Ihrer Unterkunft anmelden.
    –> Erfahren Sie hier, wie Sie sich in Deutschland anmelden und welche Dokumente Sie dazu benötigen.
  3. Wählen Sie eine Krankenkasse aus und beantragen Sie die Mitgliedschaft.
    –> Erfahren Sie hier mehr über das deutsche Sozialversicherungssystem.
  4. Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber Ihre Steueridentifikationsnummer ein. Diese wird Ihnen automatisch innerhalb von circa zwei bis drei Wochen vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben.
    –> Erfahren Sie hier alles zur Steueridentifikationsnummer.
  5. Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber Ihre Sozialversicherungsnummer ein. Diese wird Ihnen automatisch innerhalb von circa vier bis fünf Wochen von Ihrer der deutschen Rentenversicherung mitgeteilt. 
    –> Erfahren Sie hier alles zur Sozialversicherungsnummer.
  6. Reichen Sie dem Arbeitgeber außerdem die Geburtsurkunden Ihrer Kinder ein, damit diese bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
    –> Erfahren Sie hier die Einzelheiten zu Gehalt und Lohnabrechnung.

Wenn Sie Kinder haben, zahlen Sie einen geringeren Beitrag in die deutsche Pflegeversicherung ein. Wenn Ihre Kinder bei Ihnen in Deutschland leben, können Sie außerdem Kindergeld beantragen. Auch wenn die Kinder im Ausland leben, gibt es Möglichkeiten, Zuschüsse der Familienkasse zu bekommen. Prüfen Sie hierzu unseren Artikel „Kindergeld und Kinderfreibetrag.“