AGB der Personalvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung der EuroCandi GmbH

(„AGB“) (Stand 15.03.2024)

Vorbemerkung

Diese AGB regeln die Vermittlung von Personal zur Festanstellung durch die Kunden. Sie gelten ausschließlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§ 1 Leistungen der EuroCandi GmbH

(1) Die EuroCandi GmbH sucht auf der Grundlage von Stellenausschreibungen und sonstigen Informationen für den Kunden geeignetes Personal und vermittelt ihm dieses in eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung. Die EuroCandi GmbH sucht und kontaktiert die aufgrund des vom Kunden mitgeteilten Anforderungsprofils für geeignet befundenden Kandidaten.

(2) Die EuroCandi GmbH präsentiert dem Kunden Vorschläge zu vorausgewählten Kandidaten und vereinbart Termine zwischen dem Kunden und den Kandidaten. Sofern vom Kunden ausdrücklich gewünscht, nimmt die EuroCandi GmbH auch an diesen Terminen auch teil.

(3) Die von der EuroCandi GmbH zu einem Kandidaten mitgeteilten Informationen beruhen auf Auskünften und Angaben des Bewerbers bzw. Dritter. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann die EuroCandi GmbH deshalb nicht übernehmen.

§2 Honorar

(1) Das Honorar für die Personalvermittlung ist wie folgend geregelt:

Honorar Hilfskraft Fachkraft
bei Einstellung 500,00€ 500,00€
nach 3 Monaten der Weiterbeschäftigung 500,00€ 1.000,00€
nach 6 Monaten der Weiterbeschäftigung 500,00€ 1.000,00€
Gesamt 1.500,00€ 2.500,00€

 

(2) Unter „Fachkraft“ verstehen wir eine Person, die in Bezug auf die zu besetzende Vakanz eine Qualifikation oder Ausbildung vorzuweisen hat, unabhängig davon, in welchem Land diese erworben wurde.

(3) Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem vorgeschlagenen Kandidaten.

Der Kunde ist verpflichtet, der EuroCandi GmbH Vertragsabschluss unverzüglich mitzuteilen.

(4) Die EuroCandi GmbH hat auch dann einen Anspruch auf das Vermittlungshonorar, wenn der Kandidat vom Kunden zunächst abgelehnt wurde, aber innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation durch die EuroCandi GmbH Kunden dennoch eingestellt wird.

(5) Hat sich ein Kandidat bereits unabhängig von der Präsentation durch die EuroCandi GmbH beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, die EuroCandi GmbH hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch vor Beginn des Interviewprozesses, zu unterrichten. In diesem Fall wird die EuroCandi GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen. Auf Kundenwunsch wird die EuroCandi GmbH auch bezüglich dieses Kandidaten weiterarbeiten und bleibt entsprechend der hier vereinbarten Regelungen honorarberechtigt. Gleiches gilt, wenn die Unterrichtung durch den Kunden nicht erfolgt.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn der Kunde mit dem Kandidaten einen Werk- oder Dienstvertrag abschließt.

(7) Soweit nicht anderweitig vereinbart, trägt der Kunde die nachgewiesenen Reisekosten der Kandidaten, sowie der Mitarbeiter der EuroCandi GmbH, wenn diese für ein Bewerbungsgespräch vom Kunden angefordert werden.

§3 Zahlungsbedingungen und Abrechnung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Im Übrigen gilt § 286 Abs.3 S.2 BGB.

(3) Die Honorare verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Die EuroCandi GmbH behält sich im Falle des Zahlungsverzuges vor, die Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen sowie Ansprüche gemäß § 288 BGB geltend zu machen.

§4 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien erkennen an und bestätigen, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erbringung und dem Erhalt der Dienstleistung Personalvermittlung eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze agiert. Hierbei handelt es sich nicht um gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 DSGVO. Dies gilt auch für eine Datenverarbeitung, die die EuroCandi GmbH auf Aufforderung des Kunden in dessen Systemumgebung eingibt. Der Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen/-programmen, die vom Kunden für die Zusammenarbeit vorgegeben werden, ist vorab mit der EuroCandi GmbH abzustimmen. Jede Verlagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind sowie in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die die EU-Kommission und die deutschen Aufsichtsbehörden einer solchen Übertragung auferlegt haben, z.B. einen Vertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln in ihrer aktuellen Fassung.

(2) Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dienen ausschließlich zum Zweck der Geschäftsbeziehung, also der Arbeitnehmerüberlassung und/oder der Personalvermittlung, und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Nach Zweckerfüllung, Kündigung oder Ablauf des Einzelvertrages wird der Kunde alle personenbezogenen Daten unverzüglich sicher vernichten oder elektronisch löschen, sofern dies nicht den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen widerspricht. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(3) Darüber hinaus wird zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung im Rahmen der geltenden Gesetze ein Datenaustausch mit Auskunfteien wie Allianz Trade, CRIF, Creditreform und Dun & Bradstreet vorgenommen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

§5 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau