Die deutsche Steueridentifikationsnummer
Wer einen Wohnsitz in Deutschland begründet, bekommt automatisch eine persönliche Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugesendet.
Die Steuer-ID besteht aus elf Zahlen und wird meistens in Folgendem Format dargestellt:
99 999 999 999
Nicht zu verwechseln ist die Steueridentifikationsnummer mit der Steuernummer, deren Länge und Darstellung abhängig davon ist, in welchem Bundesland Sie Ihren Wohnsitz haben. Sie wird aber immer mit mehreren „/“ dargestellt und ist daran leicht erkennbar, beispielsweise so:
999/9999/9999 (in Nordrhein-Westfalen).
Die Steuernummer wird Ihnen von Ihrem zuständigen Finanzamt mitgeteilt.
Beide Nummern müssen Sie sorgfältig aufbewahren, jedoch benötigt der Arbeitgeber vor allem die Steueridentifikationsnummer, da ohne sie keine ordnungsgemäße Lohnabrechnung erstellt werden kann.
Zuteilung der Steueridentifikationsnummer bei Wohnsitzanmeldung
Achten Sie darauf, dass nach der Wohnsitzanmeldung Ihr Name am Briefkasten angebracht wird, damit Sie Ihre Nummer auch rechtzeitig erhalten. Falls Sie Probleme mit dem Erhalt haben, lohnt sich häufig eine persönliche Nachfrage in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der sie sich angemeldet haben. Ihre Wohnsitzgemeinde hat in der Regel Zugriff auf die Identifikationsnummern. Allerdings wird die Nummer aus Datenschutzgründen nur Ihnen persönlich mitgeteilt, Sie können also niemanden mit der Abholung der Steueridentifikationsnummer beauftragen. Abhängig von Ihrer Gemeindeverwaltung können hierfür Kosten anfallen, oder die Gemeinde bietet diesen Service gar nicht an. In diesem Fall müssen Sie beim Bundeszentralamt eine erneute Mitteilung beantragen, was leider etwas langwieriger wird. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Wochen betragen.
Mittlerweile können Sie online einen Antrag auf die erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer stellen.
Sollten Sie als Grenzpendler in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, aber keinen Wohnsitz begründen, müssen Sie die Steuer-ID manuell beantragen. Achten Sie darauf, dass Sie den Arbeitgeber als Empfangsberechtigten eintragen.
Wenn Sie im Ausland keine wesentlichen, weiteren Einnahmen haben, sollten Sie gleichzeitig mit einem zweiten Formular die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland beantragen. Hierdurch erhalten Sie eine günstigere Steuerklasse. Wenn Sie mehr als 90% Ihrer Einnahmen in Deutschland generieren, dann sollten Sie Ihre Einkünfe als „unbeschränkt Steuerpflichtiger“ ausschließlich in Deutschland versteuern, da es sonst für Sie zu einer ungünstigen Doppelbesteuerun in Deutschland UND in Ihrem Heimatland kommt.
Sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt, finden Sie die Steuer-ID auf jeder Ihrer Lohnabrechnungen.