Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Deutschland

Wenn Sie einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, die länger als drei Monate oder 70 Kalendertage im Jahr andauert (und somit keine „kurzfristige Beschäftigung“ darstellt), oder wenn Ihre monatlichen Einnahmen 538€ übersteigen (also keine „geringfügige Beschäftigung“ vorliegt), müssen Sie in Deutschland die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, geregelt in §5 SGB V. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Arbeitgeber zu gleichen Teilen auf Ihre Bruttoeinnahmen Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.

Mehr zur Lohnabrechnung und zur Höhe der aktuellen Abgaben erfahren Sie hier.

Doch wie genau funktioniert eigentlich das deutsche Sozialversicherungssystem?

Wer führt wem welche Beträge ab und wie landet Ihr Geld in der deutschen Rentenkasse?

Zuständig für die Eintreibung der Sozialversicherungsbeiträge sind in Deutschland die Krankenkassen. Jede Person, die in Deutschland einen Wohnsitz begründet, muss  krankenversichert sein. Die Krankenversicherungspflicht ist gesetzlich in §193 VVG geregelt. EU-Bürger, die sich auf zur Jobsuche in Deutschland aufhalten, können auf die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zurückgreifen, die Sie von Ihrer Krankenkasse im EU-Heimatland auf Wunsch erhalten. Manche Krankenkassen stellen kurzfristig auch nur eine sogenannte „provisorische Ersatzbescheinigung “ aus. Diese Auslandskrankenversicherung zahlt allerdings nur medizinische Notfälle im EU-Ausland. Vorsorgeleistungen und planbare Eingriffe müssen in der Regel weiterhin im Heimatland vorgenommen werden.

Wenn Sie in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, benötigen Sie in jedem Fall eine zusätzliche deutsche Krankenversicherung, da dies die Grundlage für eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung bildet. Die Beantragung einer Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist also die Grundvoraussetzung, dass Sie überhaupt als Angestellter in Deutschland tätig werden können. Die Bearbeitungsdauer des Antrags unterscheidet sich bei den Krankenkassen, Sie sollten jedoch mit zwei bis drei Wochen rechnen.

Welche Krankenkasse soll ich wählen?

Welche Krankenkasse Sie auswählen, ist Ihre freie Entscheidung. Manche Krankenkassen bieten mittlerweile die Antragstellung und einige Serviceleistungen mehrsprachig an, was Ihnen den Start in die Erwerbstätigkeit in Deutschland erleichtern kann. Ein Vergleich der Beiträge lohnt sich. Hierfür können Sie das Vergleichsportal check24 nutzen. Wählen Sie „Arbeitnehmer“ aus und geben Sie Ihr Bundesland sowie Ihren zukünftig erwarteten Bruttoverdienst ein: Das Portal zeigt Ihnen sodann, welche Krankenkasse die günstigsten Beiträge beziehungsweise das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

Achten Sie auch darauf, wie digital die Krankenkasse aufgestellt ist.

Was macht die Krankenkasse mit den Beiträgen zur Sozialversicherung?

Beginnen Sie eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wird dies vom Arbeitgeber Ihrer Krankenkasse gemeldet. Diese Anmeldung ist idurch § 28a SGB IV gesetzlich vorgeschrieben. Völlig egal, welches Programm ein Arbeitgeber zur Lohnabrechnung nutzt, es erstellt eine standardisierte „DEÜV-Meldung,“ die dann den Krankenkassen übermittelt und von diesen automatisch verarbeitet wird. „DEÜV“ steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Die Verordnung regelt, wie genau das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern (also den Krankenkassen) ablaufen muss. Sie als Arbeitnehmer müssen sich hierum nicht kümmern. Lediglich sollten Sie darauf achte, dass Sie spätestens gemeinsam mit Ihrer ersten Lohnabrechnung auch die „Meldebestätigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer nach §25 DEÜV“ erhalten. Dies ist ein wichtiges Dokument, welches Ihnen nachweist, dass es sich nicht um illegale Schwarzarbeit handelt und Ihre Beiträge auch tatsächlich dort landen, wo Sie hin sollen: In der deutschen Rentenversicherung, der deutschen Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Beiträge entsprechend an die anderen Versciherungen gemäß der gesetzlich vorgegebenen Beitragssätze weiterzuleiten, geregelt in §28k SGB IV. Sie können sich also darauf verlassen, dass Ihre Abgaben bei den anderen Versicherungen ankommen.

Was nützt es mir denn, wenn ich in Deutschland in die Sozialversicherung einzahle?

Wer einzahl, erwirkt im Umkehrschluss auch einen Anspruch auf Sozialleistungen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wenn Sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, erhalten Sie im Falle eines unverschuldeten Jobverlustes (betrieblich bedingte Kündigung, z.B. wegen Autragsmangel) das „Arbeitslosengeld 1“ (ALG I). Das Arbeitslosengeld 1 beträ 60% des durchschnittlichen Nettolohnes der vergangenen drei Arbeitsmonate bzw. 67%, wenn Sie ein Kind haben. Bei 12 Beitragsmonaten erhalten Sie bis zu 6 Monaten „ALG I,“ nach 24 Beitragsmonaten innerhalb der vergangenen fünf Jahre bis zu 12 Monaten. Näheres zur Anspruchsdauer erfahren Sie hier.

Anspruch auf Pflegegeld

Sollten Sie im Alter oder durch Unfall pflegebedürftig werden, erhalten Sie von der Pflegekasse Leistungen. Diese Leistungen erhalten Sie auch, wenn Sie in Ihr EU-Heimatland zurückkehren!

Anspruch auf Krankenversorgung

Wenn Sie in Deutschland krank werden, gehen Sie einfach zum Arzt und zeigen Ihre Versicherungskarte vor. Dann werden Sie kostenlos versorgt. Über freiwille, kostenpflichtige Zusatzleistungen müssen Ärzte Sie im Vorfeld aufklären. Manche Krankenkassen übernehmen zum Beipsiel bestimmte Vorsorgeuntersuchunngen erst ab einem bestimmten Alter. Grundsätzlich gilt aber, wenn Sie zum Arzt gehen: Es fallen für Sie außer den kleinen gesetzlichen Zuzahlungen (maximal 10 Euro) keine Kosten an.

Übrigens: Auch Ihr Lebenspartner und Ihre Kinder sind über Sie KOSTENFREI familienversichert, wenn Sie in Deutschland wohnen und selbst keine oder nur geringfügige Einnahmen vorweisen können.

Anspruch auf Rente

Wenn Sie das rentenfähige Alter erreicht haben, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung der deutschen Rente – auch, wenn Sie mittlerweile im Ausland leben.

In Summe nützen die Sozialversicherungsbeiträge vor allem Ihrer persönlichen Gesundheitsvorsorge.
Betrachtet man die Gesundheit als sein höchstes Gut, ist die Vorsorge unabdingbar für ein gesundes Altern, egal, wo man sich dann befindet.

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