Deutsche Steuerklassen

Die deutschen Steuerklassen

Als Single mit einem Wohnsitz in Deutschland landen Sie automatisch in der Steuerklasse 1.
Auch deshalb empfiehlt es sich, in Deutschland eine Wohnsitzanmeldung vorzunehmen.

Denn Sie aber in Deutschland keinen Wohnsitz begründen, gelten Sie als nur als beschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland und landen in Steuerklasse 6, der ungünstigsten Steuerklasse überhaupt. Wenn Sie im Ausland keine anderen Einnahmen haben, sollten Sie in diesem Fall unbedingt einen „Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-
pflichtiger Arbeitnehmer“ stellen, damit Sie in eine bessere Steuerklasse kommen. Mit dem gleichen Formular können Sie als Verheirateter auch gleich die günstige Steuerklasse 3 beantragen.

Als Alleinerziehende:r erhalten Sie Steuerklasse 2, wenn das Kind bei Ihnen wohnt. Die Steuervorteile sind überschaubar.

Steuerklassen für Verheiratete

Die deutschen Steuerklassen 3 – 5 sind für Verheiratete gedacht. Wenn Sie verheiratet sind, wird beiden Ehepartnern zunächst automatisch die Steuerklasse 4 zugeteilt, die gegenüber der Steuerklasse 1 keinerlei Vorteile bietet.

Lebt aber Ihr Partner oder Ihre Partnerin im EU-Heimatland und verdient viel weniger als Sie, haben Sie ein Anrecht darauf, die äußerst vorteilhafte Steuerklasse 3 zu beantragen. Hierfür müssen Sie gegenüber dem Finanzamt den Verdienst Ihres Partners anhand von Dokumenten nachweisen und benötigen eine Bestätigung des ausländischen Finanzamtes. Inwiefern in der Folge der Partner im Ausland ungünstiger versteuert wird, hängt dann von der nationalen Steuergesetzgebung ab.

Natürlich gilt diese Regelung auch, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in Deutschland leben. Derjenige, der mehr verdient, sollte in die Steuerklasse 3, da dann weniger Lohnsteuern abgezogen werden. Der Partner landet dann in der ungünstigen Steuerklasse 5 und ihm wird in Folge mehr Lohnsteuer abgezogen. Gemeinsam haben Sie dennoch in Summe mehr. Wenn Sie beide einen Wohnsitz in Deutschland haben, nutzen Sie hierfür den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern.

Wie viel Lohnsteuer gezahlt werden muss können Sie aus dieser Tabelle entnehmen. Diese bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Es gilt zu beachten, dass das steuerpflichtige Einkommen berechnet wird aus Bruttogehalt minus Sozialabgaben.

 

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