Arbeitserlaubnis für Drittstaatenangehörige mit EU-Aufenthaltstitel

Besteht in Deutschland eine Arbeitserlaubnis für Drittstaatenangehörige mit EU-Aufenthaltstitel?

Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Deutschland einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten haben, dürfen Sie zunächst ausschließlich in dem EU-Land arbeiten, welches den Aufenthaltstitel ausgestellt hat.

Befristete Aufenthaltstitel

Das Problem betrifft aktuell vor allem Ukrainer, die seit Jahren in einem EU-Land als Grenzpendler gearbeitet haben, aber nun kriegsbedingt nicht mehr nach Hause reisen können. Wenn sich deren Familien und Freunde nun aufgrund des Krieges in der Heimat in einem anderen Land angesiedelt haben, als dem Arbeitsland des Grenzpendlers, kommt es schnell zu Problemen, da eben nicht automatisch auch eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt wird. Das Argument lautet hierzu: Es besteht doch bereits eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen EU-Staat, damit besteht ausreichend Schutz der Person und daher keine Notwendigkeit, in Deutschland Asyl zu erteilen. Wenn man mittels Heirats- und Geburtsurkunden die Verwandtschaft ausreichend nachweisen kann, kann der Familiennachzug beantragt werden. Für unverheiratete, kinderlose Paare und sehr bunt zusammengesetzte Familien stellt sich das schwer dar.

In Deutschland besteht also mit dem einem befristeten, europäischen Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat erstmal KEINE Arbeitserlaubnis und KEIN dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Mit guter Begründung darf man sich nur 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland aufhalten. Auch eine Entsendung eines Arbeitnehmers mit EU-Aufenthaltstitel in ein anders EU-Land ist nur mit einem ganz speziellen Visum möglich: Dem Vander-Elst-Visum.

Unbefristete EU-Aufenthaltstitel

Anders sieht es aus, wenn eine Person mittlerweile in einem anderen EU-Land eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat. Wer sich 5 Jahre rechtmäßig ohne Unterbrechung in einem EU-Land aufgehalten hat, erwirkt ein Anrecht auf einen dauerhaften Aufenthalt.

Um einen Daueraufenthalt in Deutschland zu beantragen, muss man zusätzlich Kenntnisse der deutschen Sprache, ausreichend Wohnraum, sowie ausreichend Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen nachweisen (§9 Aufenthaltsgesetz).

Da es sich um eine EU-Regelung handelt, gilt auch in anderen EU-Ländern die Regelung, dass nach fünf Jahren legalen Aufenthaltes eines unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen kann. Allerdings können sich die Voraussetzung für dessen Erlangung aufgrund der nationalen Gesetzgebung unterscheiden.

Es besteht also eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für Drittstaatenangehörige mit EU-Aufenthaltstitel, wenn dieser unbefristet ist. Das heißt, Sie dürfen in jedem EU-Land leben und arbeiten, ohne dass Sie irgendeine Erlaubnis beantragen müssen.

Vander Elst-Visum

Das Vander Elst-Visum

Wenn man nach dem „Vander Elst-Visum“ in deutschen Gesetzen sucht, wird man nicht fündig. Dies liegt daran, dass es sich nicht um eine Regelung im Aufenthaltsgesetz handelt, sondern um eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Diese Regelung erlaubt es Drittstaatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel in einem EU-Staat, im Auftrag des europäischen Arbeitgebers Dienstleistungen in einem anderen EU-Land zu erbringen, ohne, dass es hierfür einer Arbeitserlaubnis bedarf, wenn hierfür das entsprechende Visum vorliegt.

In den frühen 1990er Jahren gab es einen Streit zwischen dem belgischen Unternehmen Vander Elst und den französischen Behörden. Es ging darum, ob es rechtens sei, dass marokkanische Staatsbürger mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Belgien im Auftrag ihres belgischen Arbeitgebers Abbrucharbeiten auf einer französischen Baustelle durchführten. Dies führte schließlich zu einer Grundsatzentscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof. Vander Elst bekam Recht.

Seither dürfen Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltstiteln in einem EU-Land im Auftrag des Arbeitgebers in einem anderen EU-Land für einen Auftraggeber tätig werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und das Vander Elst-Visum erteilt wurde.

Die Beantragung des Visums ist allerdings recht aufwendig. Der Antragsteller muss in der Regel persönlich in der deutschen Botschaft im EU-Land erscheinen und folgende Unterlagen einreichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Reisepass, gültig mindestens drei Monate länger als das angestrebte Visum
  • Aufenthaltstitel des EU-Landes, gültig mindestens drei Monate länger als das angestrebte Visum
  • zwei aktuelle, identische biometrische Passfotos
  • Bestätigung des EU-Arbeitgebers (z.B. Entsendevertrag), die Angaben zu folgenden Punkten enthält:
    • Nachweis der ordnungsgemäßen Beschäftigung des Drittstaatsangehörigen beim Antragsteller
    • Beginn und Ende des Auslandeinsatzes
    • Einsatzort in Deutschland
    • kurze Beschreibung der zu erbringenden Leistung
    • Gehalt während des Einsatzes in Deutschland
  • Aussagekräftiger Dienstleistungsvertrag zwischen dem EU-Arbeitgeber und dem Auftraggeber in Deutschland
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz in Deutschland für die Dauer der Entsendung (Europäische Krankenversicherungskarte – European Health Insurance Card EHIC)

Die Gebühren für die Ersterteilung des Visums liegen bei circa 100€.

Wer einen dauerhaften, unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EU-Staat besitzt, benötigt KEIN Vander Elst-Visum, wenn er für maximal drei Monate innerhalb von 12 Monaten in ein anderes EU-Land entsendet wird.

Staatsbürger eines EU-Landes können ohne Visum langfristig in ein anderes EU-Land entsendet werden, wenn für sie im Gastland die gleichen Beschäftigungsbedingungen herrschen, wie für inländische Arbeitnehmer. Jedoch sollte man beachten, dass man, wenn man sich mehr als 183 Tage in Deutschland aufhält, auch in Deutschland steuerpflichtig wird. Der Vorteil für die ausländischen Mitarbeiter entfällt dann durch eine unattraktive Doppelbesteuerung.

Hier können Sie das Antragsformular ausfüllen.

Wie können Drittstaatenangehörige in Deutschland arbeiten?

Wie können Drittstaatenangehörige in Deutschland arbeiten?

Wenn Drittstaatenangehörige in Deutschland arbeiten wollen, müssen zahlreiche Gesetze beachtet werden.

Zwar wollte die Bundesregierung mit den Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes den Zuzug von Fachkräften fördern, dennoch bleibt es nach wie vor schwierig für Drittstaatenangehörige, in Deutschland zu arbeiten.

Gemäß dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland einwandern, um hier eine Beschäftigung aufzunehmen. Eine zentrale Voraussetzung ist das Vorliegen eines konkreten Arbeitsangebots von einem deutschen Arbeitgeber. Dieser muss oftmals zusätzlich nachweisen, dass die Stelle nicht mit einem inländischen Arbeitgeber besetzt werden kann.

Die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten in drei Stufen in Kraft. Alle drei Stufen gelten ab dem 01. Juni 2024 – weshalb wir alle Stufen der Einfachheit halber hier zusammenfassen. Die wesentlichen Bausteine der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland sind:

Die blaue Karte

Die Blaue Karte EU ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, die in einem EU-Mitgliedsstaat arbeiten möchten. Sie wurde eingeführt, um die Einwanderung von Fachkräften zu erleichtern und den Arbeitsmarkt in der EU zu stärken.

Wer eine blaue Karte hat, darf in einem EU-Land arbeiten und langfristig leben, denn nach 33 Monaten wird eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt, wenn der Arbeitsvertrag fortbesteht. Der Familiennachzug ist unter erleichterten Bedingungen möglich, denn die Familienangehörigen müssen bei der Einreise keine deutschen Sprachkenntnisse vorweisen und erhalten eine sofortige Arbeitserlaubnis.

Lesen Sie hier die offiziellen Informationen des deutschen Bundesministeriums zur blauen Karte.

Warum ist der Erhalt der blauen Karte so schwierig?

Für die Beantragung der blauen Karte muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Knackpunkt, der auch durch die Neuauflage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht ausreichend gelöst wurde, ist der Mindestverdienst, den die ausländische Fachkraft erhalten soll. Dieser Mindestverdienst orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer mit seinem Bruttomonatsverdienst die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet, muss nur Beiträge bis zu dieser Bemessungsgrenze, aber nicht darüber hinaus in die allgemeine Rentenversicherung einzahlen. Diese Bemessungsgrenze wird jährlich angepasst.

Ausländische Fachkräfte sollen nun brutto mindestens 50% dieser Beitragsbemessungsgrenze verdienen, das entspricht 2024 einem Jahresbruttoverdienst von 45.300€, folglich 3.775€ im Monat. In von der Arbeitsagentur anerkannten Mangelberufen sowie für Hochschulabsolventen ohne wesentliche Berufserfahrung beträgt 2024 der Mindestverdienst 3.420€ brutto im Monat. Bei einem geringeren Mindestverdienst in Engpassberufen bedarf es der Zustimmung der Arbeitsagentur ().

Ungefähr entsprechen diese Mindestverdienste dem durchschnittlichen Verdienst der Deutschen. Dieser Durchschnitt wird allerdings über das arithmetische Mittel gebildet und ist somit weniger aussagekräftig als der Median, der statistische Ausreißer nicht so stark berücksichtigt. Der Median liegt ca. 2.000€ unter dem durchschnittlichen Jahresbrutto.

Der problematische Mindestverdienst

Die Mindestverdienste sind kritisch zu sehen, denn häufig bringen ausländische Fachkräfte nicht ausreichend deutsche Sprachkenntnisse mit, um von Beginn an die gleiche Leistung wie ein  Muttersprachler zu erzielen, weiterhin kennen ausländische Fachkräfte die landesspezifischen Regelungen in ihren Berufen häufig kaum.

Noch dazu kommen die regionalen Gehaltsunterschiede in Deutschland.

Hierfür ein Beispiel: Fachkräfte für Sanitär-, Heizungs-, und Klimatechnik werden in Deutschland dringend benötigt. Einem kleinen, sächsischen Handwerksbetrieb zu erklären, dass er einer ausländischen Fachkraft 3.420€ im Monat zahlen soll, obwohl die Deutschkenntnisse nur „gerade so“ ausreichend sind und kaum Wissen über die Anforderungen des deutschen Baurechts vorhanden ist, erscheint unrealistisch. Darüber hinaus fehlen häufig die spezifischen Befähigungsnachweise zur Ausübung berufsspezifischer Tätigkeiten. Ein Klempner muss oft Schweißen, hierfür benötigt er eine Schweißerlizenz. Zur Befüllung einer Klimaanlage wird ein „Kälteschein“ benötigt. Eine Anerkennung einer ausländischen Qualifikationen ist langwierig und nervenaufreibend. Es bleibt oft nur, diese Qualifikationen in Deutschland (erneut) zu erwerben. Das kostet den Arbeitgeber Zeit und Geld und möglicherweise führen fehlende Sprachkenntnisse dazu, dass notwendige Weiterbildungen gar nicht erfolgreich absolviert werden können.

In Sachsen beträgt der durchschnittliche Jahresverdienst eines Klempners gerade mal 33.000€ brutto. Wieso sollte dann eine ausländische Fachkraft mit einem Jahresbrutto von 41.000€ eingestellt werden?

Weitere Hürden kommen hinzu:

Die Fachkraft muss einen im Heimatland anerkannten Hochschul- ODER einen qualifizierten Berufsabschluss mit mindestens drei Jahren Ausbildungsdauer plus mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im angestrebten Beruf vorweisen. Zwar ist man seit November 2023 bei der Jobsuche nicht mehr auf seinen Ausbildungsberuf beschränkt, dennoch muss man im angestrebten Beruf zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen. Dazu benötigt man erst einmal eine entsprechende Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers. Weiterhin soll das Jobangebot der ausländischen Qualifikation „angemessen“ sein. Dabei gibt es Interpretationsspielraum.

Weiterhin gibt es so genannte „reglementierte Berufe,“ z.B. Apotheker, für die Sie eine gesonderte Berufsausübungserlaubnis benötigen.

Zusammenfassend haben nur Personen eine Chance auf die blaue Karte, die

  • hochqualifiziert sind
  • die Qualifizierung und ggf. Berufserfahrung durch übersetzte Dokumente ausreichend nachweisen können
  • ein hochqualifiziertes Jobangebot erhalten, mit Erfüllung des Mindestverdienst

Für wen eignet sich die Beantragung der blauen Karte?

  • Ärzte (Human- und Veterinärmediziner)
  • Lehrkräfte
  • Ingenieure
  • Naturwissenschaftler
  • Forscher
  • IT-Spezialisten

Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, sollten Sie anderweitig eine Arbeitserlaubnis beantragen, denn auch das ist möglich:

Beschäftigung in Deutschland OHNE blaue Karte

Erfreulicherweise können Drittstaatenangehörige in Deutschland arbeiten, wenn die Voraussetzungen für die Blaue Karte nicht gegeben sind. Wie funktioniert das?

  • Sie erhalten ein schriftliches Arbeitsplatzangebot, vorbehaltlich Arbeitserlaubnis.
  • Sie reisen ein (mit Visum!) und melden sich in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer Unterkunft an.
  • Sie beantragen die Aufenthaltserlaubnis nach §19c AufenthaltsGesetz. Hierfür weisen Sie Ihre berufliche Qualifikation nach.
  • Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein, die auf der Grundlage der Beschäftigungsverordnung eine Entscheidung trifft.
  • Sie erhalten einen Aufenthaltstitel, der daran gebunden ist, dass Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Im ersten Jahr können Sie den Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung wechseln.

Die Hürden:

Die wesentliche Schwierigkeit liegt darin, die Zustimmung der Agentur für Arbeit zu erhalten.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Zustimmung erfüllt sein:

  • Das Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung liegt schriftlich vor.
  • Die Arbeitsplatzbedingungen sind vergleichbar mit den inländischen Bedingungen. Hierzu muss der Arbeitgeber eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausfüllen. Er muss den ausländischen Arbeitnehmer zu vergleichbaren Konditionen beschäftigen, wie inländische Arbeitnehmer.
  • Der Anwärter verfügt über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung, die ihn zur Ausübung der qualifizierten Beschäftigung befähigt ODER einen im Heimatland anerkannten Berufsabschluss plus zwei Jahre Berufserfahrung im angestrebten Beruf.
    • Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien sind von dieser Voraussetzung befreit. Die Regelung aus §26 BeschäftigungsVerordnung ist als Westbalkanregelung bekannt, wurde kürzlich entfristet und ermöglicht den Staatsangehörigen dieser Länder, auch ohne den in Deutschland anerkannten Berufsabschluss in Deutschland tätig zu werden. Das gilt bis zu einer Obergrenze von 50.000 Arbeitskräften pro Jahr.
  • Vorrangprüfung: Es gibt keine arbeitslosen, deutschen Arbeitnehmer, denen Vorrang zu gewähren ist.
    • Die Vorrangprüfung entfällt neuerdings für Berufskraftfahrer (§24a BeschV) und für Mitarbeiter der Windenergie auf See/ Offshore-Plattformen (§24b BeschV).

Bisweilen sieht die Arbeitsagentur die ausländische Berufsausbildung nicht als ausreichend an. Wenn sich zum Beispiel jemand, der eine sehr allgemeine Ausbildung im Hochbau durchlaufen hat, auf eine Stelle als Trockenbauer bewirbt, einen Beruf, der in Deutschland ein eigenständiger Ausbildungsberuf ist. Es kann also sein, dass trotz Berufsabschluss die Agentur für Arbeit in ihrem Zustimmungsverfahren die Beschäftigung ablehnt, wenn diese nicht für qualifiziert gehalten wird, oder Zweifel über die Passung der Berufserfahrung oder des Berufsabschlusses zum Arbeitsplatzangebot bestehen.

Die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen erfolgt nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Auf dieser Website können Sie prüfen, ob und wo Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen müssen.

Das Merkblatt der Arbeitsagentur zum Anerkennungsverfahren ist etwas veraltet, aber dennoch hilfreich.

Zusammengefasst haben Angehörige der folgenden Staaten nach §26 Beschäftigungsverordnung  besonders gute Chancen, problemlos in Deutschland arbeiten zu dürfen, auch wenn die Zustimmung der Arbeitsagentur und die Vorrangprüfung erforderlich bleibt:

  • Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino, des Vereinigtes Königreich Großbritannien, Nordirland
  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien
Sozialversicherungs-nummer

Sozialversicherungsnummer

Sozialversicherungsnummer

Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland erhalten die Sozialversicherungsnummer in der Regel automatisch, wenn sie sich bei einer Krankenkasse anmelden. Die Krankenkasse leitet die Informationen zur Anmeldung an die zuständige Stelle weiter, die dann die Sozialversicherungsnummer vergibt und postalisch versendet.

Die Sozialversicherungsnummer spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Sozialversicherungssystem. Sie dient nicht nur der Identifikation von Versicherten, sondern auch der Verwaltung von Sozialversicherungsbeiträgen wie der Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Vergabe der Sozialversicherungsnummer erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die zuständige Krankenkasse.

Wie ist die Sozialversicherungsnummer aufgebaut?

Die Sozialversicherungsnummer besteht aus 12 Stellen und enthält Informationen wie die Bereichsnummer des zuständigen Amtes, das Geburtsdatum, den ersten Buchstaben des Nachnamens und eine Unterscheidungsnummer.

Sie selbst können die Sozialversicherungsnummer leicht daran erkennen, dass Sie im Gegensatz zu Ihrer Steuer-Nummmer und zu Ihrer Steueridentifikationsnummer Ihr persönliches Geburtsdatum in der Mitte enthält.

Beispiel: 03 121290 M 123

  • Bereichsnummer: 03
  • Geburtsdatum: 12.12.1990
  • Erster Buchstabe des Nachnamens: M
  • Unterscheidungsnummer: 123

Die Bereichsnummer ist die erste zweistellige Zahl und kennzeichnet das zuständige Amt oder die Verwaltungsstelle, die die Sozialversicherungsnummer ausgestellt hat. Jede Institution, die SV-Nummern vergibt, hat eine eindeutige Bereichsnummer, die es ermöglicht, den Ursprungsort der Nummer zu identifizieren. Die Bereichsnummer ist wichtig, um die Herkunft der Sozialversicherungsnummer nachvollziehen zu können und um sicherzustellen, dass die Nummer korrekt zugeordnet wird.

Die Unterscheidungsnummer ist die letzte dreistellige Zahl und dient dazu, innerhalb einer Gruppe von Personen mit dem gleichen Geburtsdatum und dem gleichen Anfangsbuchstaben des Nachnamens eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen.

Die SV-Nummer enthält keine Informationen über den Versicherten selbst, sondern dient ausschließlich der eindeutigen Identifikation. Sie ist daher kein Ersatz für den Personalausweis oder Reisepass, sondern ergänzt diese Dokumente. Die korrekte Angabe der SV-Nummer ist bei allen sozialversicherungsrelevanten Angelegenheiten unerlässlich, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Sie muss sorgfältig aufbewahrt werden und gilt ein Leben lang.

Zum 31.12.2022 wurde mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz der klassische, rosafarbene Sozialversicherungsausweis abgeschafft, der früher postalisch zugesendet wurde und vom Arbeitnehmer teilweise sogar stetig mitgeführt werden. Heute erhält man nur den den so genannten Versicherungsnummernachweis. Folglich reicht der Besitz der persönlichen Nummer heute aus. Idealerweise speichern Sie Ihre wichtigen Dokumente mehrfach digital ab und haben Ihre wesentlichen Nummern (Steuer-ID, SV-Nummer) immer bei sind.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Deutschland

Wenn Sie einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, die länger als drei Monate oder 70 Kalendertage im Jahr andauert (und somit keine „kurzfristige Beschäftigung“ darstellt), oder wenn Ihre monatlichen Einnahmen 538€ übersteigen (also keine „geringfügige Beschäftigung“ vorliegt), müssen Sie in Deutschland die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, geregelt in §5 SGB V. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Arbeitgeber zu gleichen Teilen auf Ihre Bruttoeinnahmen Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.

Mehr zur Lohnabrechnung und zur Höhe der aktuellen Abgaben erfahren Sie hier.

Doch wie genau funktioniert eigentlich das deutsche Sozialversicherungssystem?

Wer führt wem welche Beträge ab und wie landet Ihr Geld in der deutschen Rentenkasse?

Zuständig für die Eintreibung der Sozialversicherungsbeiträge sind in Deutschland die Krankenkassen. Jede Person, die in Deutschland einen Wohnsitz begründet, muss  krankenversichert sein. Die Krankenversicherungspflicht ist gesetzlich in §193 VVG geregelt. EU-Bürger, die sich auf zur Jobsuche in Deutschland aufhalten, können auf die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zurückgreifen, die Sie von Ihrer Krankenkasse im EU-Heimatland auf Wunsch erhalten. Manche Krankenkassen stellen kurzfristig auch nur eine sogenannte „provisorische Ersatzbescheinigung “ aus. Diese Auslandskrankenversicherung zahlt allerdings nur medizinische Notfälle im EU-Ausland. Vorsorgeleistungen und planbare Eingriffe müssen in der Regel weiterhin im Heimatland vorgenommen werden.

Wenn Sie in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, benötigen Sie in jedem Fall eine zusätzliche deutsche Krankenversicherung, da dies die Grundlage für eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung bildet. Die Beantragung einer Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist also die Grundvoraussetzung, dass Sie überhaupt als Angestellter in Deutschland tätig werden können. Die Bearbeitungsdauer des Antrags unterscheidet sich bei den Krankenkassen, Sie sollten jedoch mit zwei bis drei Wochen rechnen.

Welche Krankenkasse soll ich wählen?

Welche Krankenkasse Sie auswählen, ist Ihre freie Entscheidung. Manche Krankenkassen bieten mittlerweile die Antragstellung und einige Serviceleistungen mehrsprachig an, was Ihnen den Start in die Erwerbstätigkeit in Deutschland erleichtern kann. Ein Vergleich der Beiträge lohnt sich. Hierfür können Sie das Vergleichsportal check24 nutzen. Wählen Sie „Arbeitnehmer“ aus und geben Sie Ihr Bundesland sowie Ihren zukünftig erwarteten Bruttoverdienst ein: Das Portal zeigt Ihnen sodann, welche Krankenkasse die günstigsten Beiträge beziehungsweise das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

Achten Sie auch darauf, wie digital die Krankenkasse aufgestellt ist.

Was macht die Krankenkasse mit den Beiträgen zur Sozialversicherung?

Beginnen Sie eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wird dies vom Arbeitgeber Ihrer Krankenkasse gemeldet. Diese Anmeldung ist idurch § 28a SGB IV gesetzlich vorgeschrieben. Völlig egal, welches Programm ein Arbeitgeber zur Lohnabrechnung nutzt, es erstellt eine standardisierte „DEÜV-Meldung,“ die dann den Krankenkassen übermittelt und von diesen automatisch verarbeitet wird. „DEÜV“ steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Die Verordnung regelt, wie genau das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern (also den Krankenkassen) ablaufen muss. Sie als Arbeitnehmer müssen sich hierum nicht kümmern. Lediglich sollten Sie darauf achte, dass Sie spätestens gemeinsam mit Ihrer ersten Lohnabrechnung auch die „Meldebestätigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer nach §25 DEÜV“ erhalten. Dies ist ein wichtiges Dokument, welches Ihnen nachweist, dass es sich nicht um illegale Schwarzarbeit handelt und Ihre Beiträge auch tatsächlich dort landen, wo Sie hin sollen: In der deutschen Rentenversicherung, der deutschen Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Beiträge entsprechend an die anderen Versciherungen gemäß der gesetzlich vorgegebenen Beitragssätze weiterzuleiten, geregelt in §28k SGB IV. Sie können sich also darauf verlassen, dass Ihre Abgaben bei den anderen Versicherungen ankommen.

Was nützt es mir denn, wenn ich in Deutschland in die Sozialversicherung einzahle?

Wer einzahl, erwirkt im Umkehrschluss auch einen Anspruch auf Sozialleistungen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wenn Sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, erhalten Sie im Falle eines unverschuldeten Jobverlustes (betrieblich bedingte Kündigung, z.B. wegen Autragsmangel) das „Arbeitslosengeld 1“ (ALG I). Das Arbeitslosengeld 1 beträ 60% des durchschnittlichen Nettolohnes der vergangenen drei Arbeitsmonate bzw. 67%, wenn Sie ein Kind haben. Bei 12 Beitragsmonaten erhalten Sie bis zu 6 Monaten „ALG I,“ nach 24 Beitragsmonaten innerhalb der vergangenen fünf Jahre bis zu 12 Monaten. Näheres zur Anspruchsdauer erfahren Sie hier.

Anspruch auf Pflegegeld

Sollten Sie im Alter oder durch Unfall pflegebedürftig werden, erhalten Sie von der Pflegekasse Leistungen. Diese Leistungen erhalten Sie auch, wenn Sie in Ihr EU-Heimatland zurückkehren!

Anspruch auf Krankenversorgung

Wenn Sie in Deutschland krank werden, gehen Sie einfach zum Arzt und zeigen Ihre Versicherungskarte vor. Dann werden Sie kostenlos versorgt. Über freiwille, kostenpflichtige Zusatzleistungen müssen Ärzte Sie im Vorfeld aufklären. Manche Krankenkassen übernehmen zum Beipsiel bestimmte Vorsorgeuntersuchunngen erst ab einem bestimmten Alter. Grundsätzlich gilt aber, wenn Sie zum Arzt gehen: Es fallen für Sie außer den kleinen gesetzlichen Zuzahlungen (maximal 10 Euro) keine Kosten an.

Übrigens: Auch Ihr Lebenspartner und Ihre Kinder sind über Sie KOSTENFREI familienversichert, wenn Sie in Deutschland wohnen und selbst keine oder nur geringfügige Einnahmen vorweisen können.

Anspruch auf Rente

Wenn Sie das rentenfähige Alter erreicht haben, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung der deutschen Rente – auch, wenn Sie mittlerweile im Ausland leben.

In Summe nützen die Sozialversicherungsbeiträge vor allem Ihrer persönlichen Gesundheitsvorsorge.
Betrachtet man die Gesundheit als sein höchstes Gut, ist die Vorsorge unabdingbar für ein gesundes Altern, egal, wo man sich dann befindet.

Steueridentifikationsnummer

Steueridentifikationsnummer

Die deutsche Steueridentifikationsnummer

Wer einen Wohnsitz in Deutschland begründet, bekommt automatisch eine persönliche Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugesendet.

Die Steuer-ID besteht aus elf Zahlen und wird meistens in Folgendem Format dargestellt:

99 999 999 999

Nicht zu verwechseln ist die Steueridentifikationsnummer mit der Steuernummer, deren Länge und Darstellung abhängig davon ist, in welchem Bundesland Sie Ihren Wohnsitz haben. Sie wird aber immer mit mehreren „/“ dargestellt und ist daran leicht erkennbar, beispielsweise so:

999/9999/9999 (in Nordrhein-Westfalen).

Die Steuernummer wird Ihnen von Ihrem zuständigen Finanzamt mitgeteilt.

Beide Nummern müssen Sie sorgfältig aufbewahren, jedoch benötigt der Arbeitgeber vor allem die Steueridentifikationsnummer, da ohne sie keine ordnungsgemäße Lohnabrechnung erstellt werden kann.

Zuteilung der Steueridentifikationsnummer bei Wohnsitzanmeldung

Achten Sie darauf, dass nach der Wohnsitzanmeldung Ihr Name am Briefkasten angebracht wird, damit Sie Ihre Nummer auch rechtzeitig erhalten. Falls Sie Probleme mit dem Erhalt haben, lohnt sich häufig eine persönliche Nachfrage in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der sie sich angemeldet haben. Ihre Wohnsitzgemeinde hat in der Regel Zugriff auf die Identifikationsnummern. Allerdings wird die Nummer aus Datenschutzgründen nur Ihnen persönlich mitgeteilt, Sie können also niemanden mit der Abholung der Steueridentifikationsnummer beauftragen. Abhängig von Ihrer Gemeindeverwaltung können hierfür Kosten anfallen, oder die Gemeinde bietet diesen Service gar nicht an. In diesem Fall müssen Sie beim Bundeszentralamt eine erneute Mitteilung beantragen, was leider etwas langwieriger wird. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Wochen betragen.

Mittlerweile können Sie online einen Antrag auf die erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer stellen.

Sollten Sie als Grenzpendler in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, aber keinen Wohnsitz begründen, müssen Sie die Steuer-ID manuell beantragen. Achten Sie darauf, dass Sie den Arbeitgeber als Empfangsberechtigten eintragen.

Wenn Sie im Ausland keine wesentlichen, weiteren Einnahmen haben, sollten Sie gleichzeitig mit einem zweiten Formular die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland beantragen. Hierdurch erhalten Sie eine günstigere Steuerklasse. Wenn Sie mehr als 90% Ihrer Einnahmen in Deutschland generieren, dann sollten Sie Ihre Einkünfe als „unbeschränkt Steuerpflichtiger“ ausschließlich in Deutschland versteuern, da es sonst für Sie zu einer ungünstigen Doppelbesteuerun in Deutschland UND in Ihrem Heimatland kommt.

Sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt, finden Sie die Steuer-ID auf jeder Ihrer Lohnabrechnungen.

 

Die Steuerklassen in Deutschland

Deutsche Steuerklassen

Die deutschen Steuerklassen

Als Single mit einem Wohnsitz in Deutschland landen Sie automatisch in der Steuerklasse 1.
Auch deshalb empfiehlt es sich, in Deutschland eine Wohnsitzanmeldung vorzunehmen.

Denn Sie aber in Deutschland keinen Wohnsitz begründen, gelten Sie als nur als beschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland und landen in Steuerklasse 6, der ungünstigsten Steuerklasse überhaupt. Wenn Sie im Ausland keine anderen Einnahmen haben, sollten Sie in diesem Fall unbedingt einen „Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-
pflichtiger Arbeitnehmer“ stellen, damit Sie in eine bessere Steuerklasse kommen. Mit dem gleichen Formular können Sie als Verheirateter auch gleich die günstige Steuerklasse 3 beantragen.

Als Alleinerziehende:r erhalten Sie Steuerklasse 2, wenn das Kind bei Ihnen wohnt. Die Steuervorteile sind überschaubar.

Steuerklassen für Verheiratete

Die deutschen Steuerklassen 3 – 5 sind für Verheiratete gedacht. Wenn Sie verheiratet sind, wird beiden Ehepartnern zunächst automatisch die Steuerklasse 4 zugeteilt, die gegenüber der Steuerklasse 1 keinerlei Vorteile bietet.

Lebt aber Ihr Partner oder Ihre Partnerin im EU-Heimatland und verdient viel weniger als Sie, haben Sie ein Anrecht darauf, die äußerst vorteilhafte Steuerklasse 3 zu beantragen. Hierfür müssen Sie gegenüber dem Finanzamt den Verdienst Ihres Partners anhand von Dokumenten nachweisen und benötigen eine Bestätigung des ausländischen Finanzamtes. Inwiefern in der Folge der Partner im Ausland ungünstiger versteuert wird, hängt dann von der nationalen Steuergesetzgebung ab.

Natürlich gilt diese Regelung auch, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in Deutschland leben. Derjenige, der mehr verdient, sollte in die Steuerklasse 3, da dann weniger Lohnsteuern abgezogen werden. Der Partner landet dann in der ungünstigen Steuerklasse 5 und ihm wird in Folge mehr Lohnsteuer abgezogen. Gemeinsam haben Sie dennoch in Summe mehr. Wenn Sie beide einen Wohnsitz in Deutschland haben, nutzen Sie hierfür den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern.

Wie viel Lohnsteuer gezahlt werden muss können Sie aus dieser Tabelle entnehmen. Diese bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Es gilt zu beachten, dass das steuerpflichtige Einkommen berechnet wird aus Bruttogehalt minus Sozialabgaben.

 

Wie viel Tage Urlaub als deutscher Arbeitnehmer

Urlaubstage für Arbeitnehmer in Deutschland

Wie viele Urlaubstage sind für Arbeitnehmer in Deutschland jährlich vorgesehen?

Mindesturlaub

Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen, wobei davon ausgegangen wird, dass der Samstag ein Werktag ist. Bezogen auf eine 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag ergeben sich somit 30 Tage Mindesturlaub, was 4 Wochen entspricht.

Von diesen vier Wochen müssen mindestens zwei Wochen am Stück genommen werden, damit man sich ausreichend regenerieren kann.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhalten 30 Tage Urlaub, Schwerbehinderte haben ein Anrecht auf 5 zusätzliche Urlaubstage.

Branchenurlaub

Verschiedene Branchen haben darüber hinaus eine höhere Anzahl an Urlaubstagen verhandelt. So müssen zum Beispiel jedem Mitarbeiter im Baugewerbe 30 Tage Urlaub pro Jahr gewährt werden.

Urlaub nehmen

Urlaub muss nach den Vorgaben des Arbeitgebers mit eine, ausreichenden Vorlauf beantragt und vom Vorgesetzten genehmigt werden. Ohne einen durch Unterschrift bestätigten Urlaubsantrag sollten Sie also nicht einfach zu Hause bleiben, weil Sie das mit irgendwem mündlich vereinbart haben. Ein solches Verhalten kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wenn einer Ihrer Vorgesetzten mit dem Urlaub nicht einverstanden ist.

Sie sind verpflichtet, Ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr aufzubrauchen. Ein Ansparen von Urlaubstagen für die Folgejahre soll vermieden werden, so will es der Gesetzgeber. Grundsätzlich dürfen in einer laufenden Beschäftigung nicht genommene Urlaubstage auch nicht ausgezahlt werden. In Ausnahmefällen darf der Urlaub ins Folgejahr mitgenommen werden, wenn dringende betriebliche Belange dies erfordern.

Eine Abgeltung nicht genommener Urlaubstage ist nur in Ausnahmefällen bei einem abrupten Ende des Arbeitsverhältnisses möglich, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer kündigt und bis zum Ausscheiden krankgeschrieben ist.

Gehalt in Deutschland

Verdienstmöglichkeiten in Deutschland

Verdienstmöglichkeiten in Deutschland

Beachten Sie, dass im Arbeitsvertrag immer das monatliche Bruttogehalt verankert wird. Von diesem Gehalt werden noch Sozialabgaben und Steuern automatisch abgezogen, bevor Sie das Geld ausgezahlt bekommen. Sie erhalten also nicht „bar auf die Hand,“ was in ihrem Vertrag steht, sondern ungefähr 30-40 % weniger. Wie viele Sozialabgaben von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden, hängt davon ab, ob Sie Kinder haben und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Der Lohnsteuerabzug richtet sich nach Ihrem Familienstand und der Höhe Ihres Gehaltes.

Grundsätzlich sind nur kurzfristige (maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr) und geringfügige Beschäftigungen (bis zu 538€ pro Monat) sozialversicherungsfrei. Eine kurzfristige Beschäftigung lohnt sich vor allem für ausländische Mitarbeiter, die im Saisongeschäft tätig werden, also zum Beispiel als Erntehelfer oder in der Tourismusbranche. Lohnsteuer fällt dennoch an, jedoch gibt es hier unterschiedliche Möglichkeiten, in welcher Form diese abgeführt wird. Häufig führt der Arbeitgeber bei solchen Beschäftigungen eine pauschalierte Lohnsteuer ab.

Bei einer normalen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden von Ihrem Bruttogehalt gerundet 7,5% für die Krankenversicherung, circa 2,5 % für die Pflegeversicherung, 1,3% für die Arbeitslosenversicherung und fast 10% für die  Rentenversicherung abgezogen. Grob überschlagen kommen so Abgaben in Höhe von 21% zusammen, wobei die Lohnsteuer noch gar nicht berücksichtigt ist.

Auch Ihr Arbeitgeber zahlt auf Ihr Bruttogehalt obendrauf noch einmal zusätzlich für Sie Beiträge in die Sozialversicherung ein – ungefähr in gleicher Höhe wie das, was bei Ihnen abgezogen wird.

Ein deutscher Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2.500€ brutto erhält also bei ungünstigster Besteuerung netto nur circa 1.750€ ausgezahlt, kostet den Arbeitgeber aber in Summe um die 3.000€. Dieser Zusammenhang sollte bei Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden.

Deutschland ist innerhalb der EU das Land mit den zweithöchsten Sozialabgaben nach Belgien. Dennoch liegt der Durchschnittsverdienst im Jahr 2022 noch im oberen Drittel der EU-Länder.

In Deutschland arbeiten lohnt sich also noch. Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Bruttoverdienst bei 4.323€, was ungefähr 2.750€ netto entspricht. Jedoch sollte man sich bei Gehaltsverhandlungen nicht auf den deutschen Durchschnitt beziehen, da einige wenige Mitarbeiter in Führungspositionen besonders viel verdienen und somit statistische Ausreißer bilden. Aussagekräftiger wäre der Median, der 2024 bei  3.600€ brutto und damit bei circa 2.400€ netto liegt. Für ausländische Arbeitnehmer mit grundlegender Fachkenntnis und Deutschkenntnissen auf B1-Niveau sind Nettoverdienste zwischen 1.800€ – 2.300€ realistisch. Grundsätzlich gilt: Je besser die Deutschkenntnisse und je höherwertiger die berufliche Qualifikation und je länger die Berufserfahrung, desto höher fällt das Gehalt aus.

Die Lohnuntergrenze bildet definitiv der Mindestlohn, der uneingeschränkt für alle Menschen gilt, die in Deutschland tätig werden.

Der Mindestlohn

Im Jahr 2024 liegt der allgemeine Mindestlohn bei 12,41€ brutto pro Stunde. Damit kommt man als kinderloser Single monatlich auf ca. 1.560€, als Verheirateter in Steuerklasse 3 mit zwei Kindern auf circa 1.710€. Am ersten Januar 2025 wird er auf 12,82€ pro Stunde ansteigen.

Unabhängig vom allgemeinen Mindestlohn gibt es in Deutschland zahlreiche Branchenmindestlöhne, die für alle Arbeitgeber verbindlich sind. So erhalten beispielsweise Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen, Reinigungskräfte mindestens 13,50€ pro Stunde und ungelernte Pflegekräfte sogar 15,50€ pro Stunde (ab 01.05.2024).

Der Mindestlohn kann darf auch nicht durch einen Stücklohn umgangen werden.

Schlaue Verdienstmodelle

Ihr Nettogehalt können Sie durch sozialversicherungs- und steuerfreie Bezüge, wie z.B. durch den Verpflegungsmehraufwand effektiv aufbessern. Bei einer Dienstreise und  Überschreitung der Arbeitszeit von 8 Stunden kann Ihnen der Arbeitgeber einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 14€ pro Tag auszahlen, wenn Sie auswärtig übernachten sogar 28€. Bei 10 Montage-Tagen sowie einem Anreise- und einem Abreisetag kommen Sie so leicht auf 304€ Extra-Einnahmen, wenn Sie es schaffen, sich unterwegs sparsam zu verpflegen. Auch die freiwillige Inflationsprämie, die manche Unternehmen in Raten aufgeteilt an ihre Mitarbeiter auszahlen, ist sozialversicherungs- und lohnsteuerbefreit. Bis Ende 2024 können insgesamt 3.000€ an einen Mitarbeiter Inflationsprämie ausgezahlt werden. Folglich kann der Nettoverdienst auch noch einmal mit einer monatlichen Inflationsprämie aufgepeppt werden. Weiterhin können einem Mitarbeiter monatlich Sachbezüge in Höhe von 50€ steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, z.B. in Form eines Einkaufsgutscheins.

Achten Sie also bei den Gehaltsverhandlungen besonders auf Verpflegungsmehraufwand, Sachbezüge und Prämien, da diese im Zweifelsfall einen großen Unterschied bei Ihrem Nettoverdienst machen können.

Die Lohnabrechung

Bei Aufnahme Ihrer Beschäftigung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Meldebestätigung zur Sozialversicherung. Weiterhin erhalten Sie monatlich eine Lohnabrechnung, aus der Ihnen ersichtlich wird, welche Sozialabgaben und welche Lohnsteuer im vergangenen bzw. laufenden Monat abgeführt wurde. Prüfen Sie vor allem die Anzahl der angegebenen Arbeitsstunden und Ihr Bruttogehalt auf Plausibilität. Die Lohnabrechnungen, spätere jährliche Lohnsteuerbescheinigungen und die Meldebestätigung zur Sozialversicherung müssen Sie sorgfältig aufbewahren.

Eine Probeabrechnung können Sie hier vornehmen.

Mehr Informationen zur Steuerklasse finden Sie hier.

Arbeitsvertrag unterschreiben

Der deutsche Arbeitsvertrag

Der deutsche Arbeitsvertrag – Was gibt es zu beachten?

Üblicherweise erhalten Sie einen vollständig vorformulierten Arbeitsvertrag, in dem nur wenige Punkte verhandelbar sind.

Da es sich deshalb um einen Vertrag handelt, der allgemeinen Geschäftsbedingungen gleicht, gelten zahlreiche Einschränkungen für den Arbeitgeber. Insbesondere kann der Vertrag den Arbeitnehmer nicht einseitig unangemessen benachteiligen. Sämtliche Klauseln, die gegen deutsche Gesetze verstoßen, sind ungültig und im Zweifelsfall gilt die gesetzliche Regelung.

Verhandelbar sind für den Arbeitnehmer in der Regel folgende Punkte:

Achten Sie darauf, dass mündliche Nebenabreden, wie zum Beispiel Versprechungen von Gehaltserhöhungen oder Beförderungen, keine rechtliche Relevanz haben. Es zählt im Zweifelsfall, was schwarz auf weiß in Ihrem Vertrag geschrieben steht.

Unbedingt benötigen Sie – am Besten vor Ihrem ersten Arbeitstag – eine im original unterschriebene Ausführung Ihres Arbeitsvertrags, den Sie gut aufbewahren und am Besten auch digitalisieren, damit er nicht verloren gehen kann.

Oft müssen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag digital versenden, beispielsweise, wenn Sie eine Wohnung anmieten oder einen Kredit beantragen wollen.

Wenn Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben, dann sind Sie verpflichtet, sich an alle Regelungen des Arbeitsvertrags, an die Betriebsordnung und existierende Dienstanweisungen zu halten. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie Datenschutzvorgaben einhalten und alle Maßnahmen zur Arbeitssicherheit umsetzen, zu denen man Sie unterrichtet. Zwar gilt in Deutschland eine eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung, doch bei groben Pflichtverletzungen und grober Fahrlässigkeit können Sie durchaus haftbar gemacht werden.

Fragen Sie deshalb nach, ob Sie Betriebsordnungen und Dienstanweisungen in übersetzter Form oder digital zur Verfügung gestellt bekommen, damit Sie sich in Ruhe damit auseinandersetzen können. Auf keinen Fall sollten Sie auf die Idee kommen: „Das ist eh alles auf deutsch. Verstehe ich nicht, spare ich mir.“

Gerade Arbeitsschutzbelehrungen dienen vor allem dem Schutz Ihrer Gesundheit und sollten deshalb nicht leichtfertig ignoriert werden.